Auswertung Browserverlauf stützt fristlose Kündigung

LAG Berlin-Brandenburg v. 14.01.2016 - 5 Sa 657/15: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz Bei einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit verletzt der Arbeitnehmer grundsätzlich seine (Hauptleistungs-) Pflicht zur Arbeit. Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen. Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der [...]