Rechtsanwalt Familienrecht Hattingen | Trennung

Trennung FamilienrechtDie Trennung ist in der Regel der Zeitpunkt in welchem sich die ehemaligen Lebensgefährten erstmals an einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Neben den häufig emotionalen Auseinandersetzungen belasten die nunmher veränderten Lebensumstände die Beteiligten (doppelte Wohnkosten; Anschaffung von neuen Möbeln…). In der Regel sind folgende Problematiken regelungsbedürftig:

Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt

Während der intakten Ehe herrscht bezüglich der Finanzen grundsätzlich eine langzeitig durchgeführte und von beiden Partnern akzeptierte Praxis. Ab der Trennung ist jede Partei aber grundsätzlich gehalten für sich selber zu sorgen. Im Rahmen einer „klassischen Rollenverteilung“ (ein Alleinverdiener) ist es dem wirtschsaftlich Schwächeren natürlich nicht zuzumuten, von heute auf morgen für sich selber alleine zu sorgen. Vielmehr besteht auch nach der Trennung die Verpflichtung des wirtschaftlich leistungsfähigeren Ehegatten den Finanzbedarf des anderen Ehegatten zu decken, indem er ihm Trennungsunterhalt zahlt.

Darüber hinaus ist häufig der Kindesunterhalt zu regeln. Minderjährige Kinder haben gegenüber demjenigen Elternteil bei dem sie nicht leben einen (Bar-)Unterhaltsanspruch. Der Elternteil der das minderjährige Kind betreut erfüllt hingegen bereits durch seine Betreuung seine Unterhaltsverpflichtung.

Sorge- und Umgansgrecht

Die Trennung ist leider allzuhäufig der Auslöser für Sorge- und Umgangsverfahren. Es kann nicht deutlich genug herausgestellt werden, dass nur eine Trennung zwischen den Elternteilen erfolgt, keine Trennung von den Kindern. Das Kindeswohl erfordert es die Spannungen zwischen den Elternteilen sowohl während, als auch nach der Trennung nicht auf das Verhältnis zu den Kindern zu übertragen. Rechtliche Beratung hat sich ausschließlich an den Interessen des Kindes auszurichten. Eine Einigung der Eltern hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts ist einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung in nahezu allen Fällen vorzuziehen.

Haushaltsgenstände und Ehewohnung

Die in Trennung lebenden Beteigten sollten sich über den (vorläufigen und dauerhaften) Verbleib der Haushaltsgegenstände einigen. Keinesfalls darf einer der Beteiligten Selbstjustiz üben und im Wege der verbotenen Eigenmacht in einer „Nacht- und Nebelaktion“ die Wohnung „leerräumen“ (sog. eigenmächtige Hausratsverteilung). Auch hinsichtlich der Nutzung der Ehewohnung sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.

Gemeinsame Konten und Verbindlichkeiten

Häufig verfügen die nunmehr getrennt lebenden Ehegatten über gemeinsame Konten. Es ist dringend anzuraten sich über etwaige Guthaben schnellstmöglich einvernehmlich zu einigen und getrennte Konten einzurichten.
Ebenfalls häufig haben die nunmehr in Trennung lebenden Ehegatten gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Insofern muss klargestellt werden, dass es kein (Sonder-)Kündigungsrecht gegenüber dem Kreditinstitut gibt. Die getrennt lebenden Ehegatten bleiben also auch nach  der Trennung weiterhin aus diesem Vertrag gemeinsam verpflichtet. Auch hier kann nur angeraten werden gemeinsam mit dem Kreditinstitut eine für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvolle Lösung herbeizuführen.
Letztlich haben die getrennten Ehegatten häufig auch den Mietvertrag gemeinsam geschlossen. Auch diesbezüglich bedarf es einer vorläufigen Regelung zwischen den Eheleuten ggf. unter Mitwirkung des Vermieters.

Kosten

Es besteht die Möglichkeit bei Ihrem Wohnsitzamtsgericht Beratungshilfe für den außergerichtlichen Bereich zu beantragen. Dies setzt Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit voraus. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das freie Tool PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools kann keinerlei Gewähr übernommen werden) gibt Ihnen die Möglichkeit einer (unverbindlichen) Vorabprüfung Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Die Server der Justiz stellen das für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe erforderliche Formular zum Download zur Verfügung (VKH-Formular).

Termin vereinbaren

Sollten Sie Hilfe von einem Anwalt für Familienrecht bei der rechtlichen Durchführung Ihrer Trennung haben, kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Raddatz wird Sie vor den zuständigen Familiengerichten vertreten und Sie kompetent und erfahren im Rahmen Ihrer Trennung beraten.