OLG Karlsruhe v. 02.04.2015 – 18 WF 218/14 (FamRZ 2015, 1920):

Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfeverfahren

Nach überwiegender Auffassung darf für das Prozesskostenhilfeverfahren (bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren) selbst keine Prozesskostenhilfe (bzw. Verfahrenskostenhilfe) bewilligt werden.

Prozesskostenhilfe für Vergleich im Prozesskostenhilfeverfahren

Das OLG Karlsruhe hat in der oben angeführten Entscheidung ausgeführt, dass für einen Vergleichsabschluss im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens jedoch Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Die Bewilligung erfasst dabei aber nicht das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren, sondern lediglich den Vergleichsabschluss.

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