Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Hattingen

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Hattingen

Rechtsanwalt Marc Raddatz berät und vertritt sie im Berich des Gesellschaftsrechts, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform, der Erstellung des entsprechenden Gesellschaftsvertrags, der Abberufung des Geschäftsführers, dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft und bei strittigen Gesellschaftsbeschlüssen.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht: Rechtsform

GmbH, UG, GmbH & Co. KG, GbR, OHG, KG. Welche Gesellschaftsform eignet sich am besten für mein Vorhaben? Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftstypen in gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. Wir helfen Ihnen dabei, diese Entscheidung zu treffen.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsvertrag

Wir analysieren ganz spezifisch und individuell die Besonderheiten Ihrer Gesellschafterstruktur. Familiäre Bindungen und/oder besondere Qualifikationen von einzelnen Gesellschaftern sind bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen. Streitvermeidung durch frühzeitige Gestaltung und Beratung ist gerade im Gesellschaftsrecht von unschätzbarem Wert. Spätere unter Umständen existenzvernichtende Streitigkeiten können so vermieden werden, bevor sie entstehen.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht: Abberufung des Geschäftsführers

Gesellschaften werden durch den Geschäftsführer im Außenverhältnis vertreten. Die Handlungen des Geschäftsführers  entsprechen nicht immer dem Wohl der Gesellschaft, sei es bewusst oder unbewusst. Die Gesellschafter haben dann ein großes Interesse den Geschäftsführer abzuberufen und zu kündigen. Der Geschäftsführer sollte sich in solchen Fällen unbedingt fachlichen Rat einholen.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht: Ausschluss eines Gesellschafters

Oberstes Organ ist die Gesellschafterversammlung. Auch zwischen den Gesellschaftern kann es zu erheblichen Differenzen kommen, insbesondere hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Dies kann dazu führen, dass einzelne Gesellschafter der Gesellschaft Schaden zufügen, um ihren Willen durchzusetzen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und welche Rechtsfolgen dies nach sich zieht. Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren ist eine (Wirtschafts-)Mediation häufig der Vorzug einzuräumen.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht: Streitige Beschlussfassung

Wenn sich die Gesellschafter nicht mehr „grün“ sind, wird häufig versucht schnell Beschlüsse „an den anderen vorbei“ zu fassen, um den anderen Gesellschafter zu übervorteilen. Dann stellt sich die Frage, ob diese Beschlüsse ordnungsgemäß zustande gekommen sind und/oder anfechtbar sind. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen diffizilen Fragen.

Termin vereinbaren

Sollten Sie Hilfe von einem im Gesellschaftsrecht tätigen Anwalt benötigen, z.B. bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages, bei Streitigkeiten mit dem Geschäftsführer oder innerhalb der Gesellschaftsversammlung kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Raddatz.

Kosten

Die Kosten einer Erstberatung hat der Gesetzgeber in § 34 RVG geregelt. Für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt betragen die Gebühren höchstens 190,00 €. Weitere Informationen zum Gebührenrecht der Rechtsanwälte erhalten Sie z.B. hier bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Für die Richtigkeit der dortigen Inhalte wird keine Gewähr übernommen).

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Rechtsanwaltskosten zu tragen besteht die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen. Die Freeware PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools PKH-fix kann keinerlei Gewähr übernommen werden) ermöglicht es Ihnen (unverbindlich) zu prüfen, in wie weit Sie berechtigt sind Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das Formular für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe können Sie auf den Servern der Justiz herunterladen (PKH-Formular).