Rechtsanwalt Erbrecht Hattingen

ErbrechtRechtsanwalt Marc Raddatz vertritt Sie im Erbrecht, insbesondere bei der Erstellung Ihres Testaments, bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils und der Erbauseinandersetzung.

Rechtsanwalt Erbrecht: Testament

In Deutschland herrscht Testierfreiheit. Das bedeutet, dass bei der Erstellung eines Testaments wenige gesetzliche Vorgaben bestehen. Der Ersteller eines Testaments ist bei dessen Abfassung weitestegehend frei in seinen Anordnungen. Er kann die Erben bestimmen, diese beschweren z.B. durch Auflagen oder Vermächtnisse anordnen.

Testamente müssen nicht vor einem Notar errichtet werden. Das eigenhändige Testament hat dieselben rechtlichen Wirkungen wie ein notarielles Testament. Ein jüngeres handschriftliches Testament macht ein älteres notarielles Testament sogar unwirksam.

Neben einigen speziellen Formvorschriften (z.B. persönlich und eigenhändig oder Besonderheiten beim Berliner Testament) ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass die im Testament getroffenen Verfügungen eindeutig formuliert sind. Anderenfalls drohen die gerade nicht beabsichtigten streitigen Erbauseinandersetzungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes und beraten Sie hinsichtlich der sicheren Verwahrung des Testamentes.

Rechtsanwalt Erbrecht: Pflichtteil (Enterbung)

Vom Grundsatz der Testierfreiheit hat der Gesetzgeber eine wichtige Ausnahme getätigt. Bestimmte Personen können zwar enterbt werden, dennoch steht Ihnen der sog. Pflichtteil zu. Bei der Ermittlung der Höhe Ihres Pflichtteilanspruches und dessen Durchsetzung sind wir Ihnen gerne behilflich, aber auch bei der Frage, wie man den Pflichtteilsberechtigten ggf. weitestegehend vom Nachlass ausschließen kann (z.B. Pflichtteilsstrafklausel).

Rechtsanwalt Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge

Sind keine Erben testamentarisch eingesetzt, greifen die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Es ist zu prüfen welche Personen, mit welchem Anteil (Mit-)erben werden.

Rechtsanwalt Erbrecht: Erbauseinandersetzung

Erben treten, sofern sie die Erbschaft nicht ausschlagen, in die Rechtsposition des Erblassers ein. Sie haben dessen Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen (sog. Nachlassverbindlichkeiten, z.B. Mietschulden des Erblassers) und müssen die ggf. im Testament festgelegten Anordnungen umsetzen (z.B. Vermächtnis). Häufig entstehen zwischen den einzelnen (Mit-)Erben Streitigkeiten bei dieser Erbauseinandersetzung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung der Erbschaft.

Termin vereinbaren

Sollten Sie Hilfe von einem im Erbrecht tätigen Anwalt benötigen, z.B. bei der Erstellung Ihres Testaments oder der Durchsetzung Ihres Pflichtteils kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Raddatz.

Kosten

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Die Kosten einer Erstberatung hat der Gesetzgeber in § 34 RVG geregelt. Für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt betragen die Gebühren höchstens 190,00 €. Weitere Informationen zum Gebührenrecht der Rechtsanwälte erhalten Sie z.B. hier bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Für die Richtigkeit der dortigen Inhalte wird keine Gewähr übernommen).

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Rechtsanwaltskosten zu tragen besteht die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen. Die Freeware PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools PKH-fix kann keinerlei Gewähr übernommen werden) ermöglicht es Ihnen (unverbindlich) zu prüfen, in wie weit Sie berechtigt sind Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das Formular für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe können Sie auf den Servern der Justiz herunterladen (PKH-Formular).