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Rechtsanwalt Kanzlei Erbrecht Hattingen

• Pflichtteil (gesetzliche Erbfolge)
• Testament (gewillkürte Erbfolge)
Erbauseinandersetzung
Erbvertrag
• Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen)
• Erbschein
• Nachlassinsolvenz

Informationen zum Erbrecht:
Das Erbrecht regelt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers und soweit solche nicht bzw. nicht wirksam getroffen sind die gesetzlichen Folgen des Erbfalls. Der Erblasser ist grundsätzlich frei darin zu bestimmen, was er, an wen, wann vererben möchte (Grundsatz der Testierfreiheit) und in welcher Form dies geschehen soll (Testament oder Erbschaftsvertrag).

Das notarielle Testament ist entgegen eines weit verbreiteten Irrtums neben vielen anderen Formen des Testaments, lediglich eine mögliche Art und Weise der Testamenterstellung, bei der stets eine notarielle Gebühr entsteht. Daneben bestehen aber auch weitere Möglichkeiten ein Testament aufzugeben, insbesondere  durch Hinterlegung beim Amtsgericht (sog. Öffentliches Testament) oder durch bloßes eigenhändiges Testament

Achtung!!! Notare sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechtigt die Haftung für steuerliche Fehlberatung (Erbschaft- und Schenkungsteuer) auszuschließen. Das bedeutet, dass ein Regress gegenüber einem Notar, der die Haftung insoweit ausgeschlossen hat in aller Regel ausscheidet. Wir beraten sie sowohl erbrechtlich (zivilrechtlich), als auch und insbesondere erbschaftsteuerrechtlich (z.B. Auswirkungen der  Vorerbschaft und von einem sog. Berliner Testament).

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Rechtsanwalt Kanzlei Zivilrecht Hattingen

• Vertragliche Forderungen und Ansprüche (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, Kündigung), insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften:

• Kaufvertrag (Kaufrecht), insbesondere auch beim “Kauf im Internet” eBay etc.

• Werkvertrag (Werkvertragsrecht), insbesondere bei Schlechtleistungen von Handwerkern

• Mietvertrag (Mietrecht)

• Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Reisevertragsrecht (Urlaub)

• Gesetzliche Forderungen und Ansprüche, insbesondere:

• Schmerzensgeld

• Schadensersatz

• Urheberrecht, insbesondere Abmahnung.

• Zwangsvollstreckungsrecht u. Forderungsmanagement

Pfändung (Lohnpfändung, Kontenpfändung, Sachpfändung)

• gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)

• eidesstattliche Versicherung

Informationen zum allgemeinen Zivilrecht:
Als allgemeines Zivilrecht werden, in Abgrenzung insbesondere zum Familien-, Erb- und Arbeitsrecht,  die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichnet, die für alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte (insbesondere Verträge) gelten. Darüber hinaus enthält das allgemeine Zivilrecht im 8. Abschnitt  des 2. Buches des BGB die wichtigsten Regelungen für die in der Praxis am häufigsten geschlossenen Verträge, wie z.B. den Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Mietvertrag oder den Werkvertrag. Unter das allgemeine Zivilrecht fallen daher insbesondere die folgenden Teilrechtsgebiete:

- Kaufrecht

- Mietrecht

- Werkvertragsrecht

- Reisevertragsrecht

- Darlehnsvertragsrecht

- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Das allgemeine Zivilrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsfrage, ob ein Anspruch entstanden ist (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung, Kündigung, Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beseitigungsansprüche). Ein solcher kann entweder entstehen, weil eine vertragliche Pflicht verletzt worden ist (z.B. Mängel an gekauften, im Internet oder Versandhandel bestellten oder vor Ort hergestellten Sachen; Verzug bei der Abnahme einer Leistung; Verzug bei Zahlungen etc ) oder weil ein gesetzliche Pflichtverletzung begangen wurde (z.B. schuldhaft begangene ärztliche Heilbehandlungsfehler [fehlerhaft durchgeführte Operationen] oder sonstige fahrlässige Körperverletzungen im Rahmen von “Unfällen”).

Letztlich bilden die sog. Sicherungsrechte einen Schwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechte, die den Gläubiger absichern, um insbesondere das Insolvenzrisiko zu mindern (ggf. vorrangige Befriedigung im Insolvenzverfahren; sog. „Insolvenzfestigkeit von Sicherungsrechten“), wie z.B. der häufig anzutreffende vertraglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder das gesetzliche Vermieterpfandrecht.

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Rechtsanwalt Kanzlei Familienrecht Hattingen

Unterhalt (Berechnung, Durchsetzung, Abwehr und Abänderung)

• Kindesunterhalt

• Trennungsunterhalt & Scheidungsunterhalt

• Unterhalt von Müttern nichtehelicher Kinder

• Elternunterhalt

Scheidung (einvernehmlich oder streitig)

• Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzung z.B. “Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern”, Hausrat, Ehewohnung…

• Versorgungsausgleich (“Halbteilung der Altersvorsorge”)

Umgangsrecht & Sorgerecht

Rechtsanwalt Marc Raddatz hat 2010 erfolgreich die Prüfung zum Fachanwalt für Familienrecht i.S.d. § 12 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) absolviert.

Informationen zum Familienrecht:

Die in der Praxis emminent wichtigen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind im Gesetz nur dürftig geregelt. Das Unterhaltsrecht ist dominiert von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes. Das Familienrecht kann daher zu Recht als ein dynamisches Rechtsgebiet beschrieben werden, welches dem Rechtsanwalt ein beträchtliches Maß an Engagement abverlangt.

Grundlage jedes Unterhaltsanspruches ist die Ermittlung der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit derjenigen Person, die Unterhalt schuldet (Unterhaltsverpflichteter). Die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit entspricht in vielen Fällen – weitestgehend – der steuerrechtlichen Leistungsfähigkeit bzw. leitet sich von dieser ab. Fundierte Kenntnisse des beratenden Anwalts (auch) in der steuerlichen Gewinnermittlung sind daher unserer Auffassung nach unabdingbar. Dies gilt insbesondere bei Unterhaltsverpflichteten die selbstsändig tätig sind. In diesen Fällen sollte der Anwalt in der Lage sein, die Jahresabschlüsse (“Bilanzen”) bzw. EÜR zu verstehen, um sicherstellen zu können, dass sich der Unterhaltsverpflichtete in unzulässiger Weise “arm rechnet”.

Unterhalt wird nicht nur gegenüber Kindern (eheliche und nichteheliche) und Ehegatten (geschieden oder getrennt) geschuldet, sondern z.B. auch gegenüber den eigenen Eltern (sog. “Sandwichgeneration”, da viele Personen, sowohl ihre Kinder “von unten”, als auch ihre Eltern “von oben” (mit-)versorgen müssen) und gegenüber Müttern, die ein nichteheliches Kind betreuen. Sofern mehreren Personen gegenüber Unterhalt geschuldet wird, ist das gesetzliche Rangverhältnis zwischen den unterhaltsberechtigten Personen zu beachten.

Aufgrund der Dynamik des Unterhaltsrechts und der Wandelbarkeit der tatsächlichen Begebenheiten (Arbeitsplatzverlust, Neuverheiratung etc.) ist eine regelmäßige Überprüfung der Unterhaltsansprüche bzw. Unterhaltsverpflichtungen sinnvoll und oft notwendig. Unterhaltstitel sind aus diesem Grund, im Gegensatz zu gewöhnlichen Vollstreckungstiteln (Urteile, Vollstreckungsbescheide etc.) häufig ebenfalls dynamisch (flexibel), so dass sie “relativ” schnell den geänderten Verhältnissen angepasst werden können. Daher sollte, insbesondere dann, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dass nunmher höhere bzw. geringere Einkünfte erzeilt werden, rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um zu prüfen, ob sich die Höhe des Anspruchs bzw. der Verpflichtung erhöht bzw. verringert hat.

Neben dem Unterhaltsrecht sind die Regelungen über die Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung ein beratungsintensives Rechtsgebiet, insbesondere der Zugewinnausgleich (hälftige Teilhabe am in der Ehezeit gemeinsam erwirtschafteten Vermögen) und der Versorgungsausgleich (hälftige Teilhabe an den Versorgungsanwartschaften, die in der Ehezeit erworben wurden).

Besonders sensibel stellt sich das anwaltliche Betätigungsfeld des Sorgerechts und des Umgangsrechts dar. Hier gilt es der betreuenden Mandnatschaft immer wieder darzulegen und zu erläutern, dass derlei Auseinandersetzungen einzig und allein dem Kindeswohl zu dienen haben. Kleingeistige Auseinandersetzungen verstrittener Ehegatten “auf dem Rücken des Kindes”, die letztlich nur dazu dienen der jeweils anderen Seite “eins auszuwischen” sind strikt zu unterbinden. Als Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt das Kindeswohl zu schützen und im Zweifel sein Mandat nieder zu legen und die staatlichen Institutionen zu informieren.

Der Ehevertrag erlebt eine wahre Renaissance. Viele junge Paare möchten die vermögensrechtliche Seite ihrer Ehe klar regeln, um sich im ehelichen Zusammenleben auf die gemeinsamen Interessen und Vorlieben zu konzentrieren. Die Einsicht ist eingekehrt, dass “Vermögensauseinandersetzungen” in einem Zeitpunkt, in dem noch keine Streiitigkeit herrscht für die Beteiligten von großem Vorteil ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass solche Verträge einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, so dass in jedem Fall gewährleistet wird, dass keine der Parteien ausgenutzt wird.

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Rechtsanwalt Kanzlei Arbeitsrecht Hattingen

• Abeitsvertrag: Kontrolle; Erstellung; Rechte und Pflichten: Urlaub, Krankheit, Teilzeit, befristeter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Eingruppierung etc.
Abmahnung
• Kündigung und Kündigungsschutzklage (Abfindung)
• Tarifvertrag (Anwendbarkeit und Reichweite)

Rechtsanwalt Marc Raddatz hat 2010 erfolgreich die Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht i.S.d. § 10 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) absolviert. @Arbeitgeber: Nutzen Sie den Vorteil von Steuerberatung (Lohn, Buchführung, Bilanz, GuV, EÜR) und Rechtsberatung im Arbeitsrecht “aus einer Hand”.

Infomationen zum Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht wird allgemeinhin als das Schutzrecht der Arbeitnehmer beschrieben. Seine primäre Aufgabe ist es abhängig beschäftigte Personen (Arbeitnehmer) vor willkürlichen Entscheidungen ihres Vertragspartners (Arbeitgeber) zu bewahren. Diesem Auftrag kommt das Arbeitsrecht insbesondere dadurch nach, dass es bestimmte Klauseln (Vertragsinhalte) in Arbeitsverträgen für ungültig erklärt und den Grundsatz der Kündigungsfreiheit zu Gunsten des Arbeitnehmers einschränkt (sog. Individualarbeitsrecht).

Auf der anderen Seite schränken die arbeitnehmerschützenden Vorschriften des Arbeitsrechts die Flexibilität der Unternehmensführung ein. Arbeitgeber tragen das wirtschaftliche Risiko durch zu hohen Lohnaufwand nicht wettbewerbsfähig zu sein. Beratung hat hier insbesondere im Vorfeld, vor Abschluss von Arbeitsverträgen, zu erfolgen.

Um einen Ausgleich zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen herbeizuführen versuchen die sog. Tarifparteien (insbesondere Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände) Tarifverträge auszuhandeln, die sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeberinteressen entsprechen (sog. kollektives Arbeitsrecht).

Nicht zuletzt dem Arbeitsrecht zumindest im weiten Sinne zuzuordnen ist das Sozialversicherungsrecht (insbesondere Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), welches den Arbeitnehmer vor allzu strengen Härten absichern soll, den Arbeitgeber gleichwohl wirtschaftlich belastet.

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Kanzlei Raddatz & Partner – Rechtsberatung und Steuerberatung in Hattingen

Um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten, ist die Herbeiführung einer Mischung aus praktischer beruflicher Erfahrung und frischen akademischen Kenntnissen von Nöten. Daneben ist ein engagiertes, freundliches und kompetentes Mitarbeiterteam unabdingbar. Diesen Anforderungen zu genügen ist unser Anspruch.

Geschäftsführende Gesellschafter

Udo Raddatz

  • Bilanzbuchhalter
  • Steuerbevollmächtigter
  • Gründung des Steuerbüros Raddatz in Essen 1984
  • (Senior-)Partner in der Kanzlei Raddatz & Partner in Hattingen 2010.

 

Marc Raddatz

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum; parallel: 1-jähriger Intensivkurs am Lehrstuhl für Steuerrecht.
  • 1. Staatsexamen beim Oberlandesgericht Hamm 2006.
  • Ernennung zum Diplom-Jurist 2007.
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm. Stationen bei der Staatsanwaltschaft Essen, dem Finanzamt Velbert und dem Amtsgericht Essen von 2007 – 2009.
  • Erfolgreiche Prüfung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht i.S.d. § 14 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) 2008.
  • 2. Staatsexamen beim Oberlandesgericht Hamm 2009.
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2009 bei der Rechtsanwaltskammer Hamm.
  • (Junior-)Partner in der Kanzlei Raddatz & Partner in Hattingen 2010.
  • Erfolgreiche Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht i.S.d. § 10 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) 2010.
  • Erfolgreiche Prüfung zum Fachanwalt für Familienrecht i.S.d. § 12 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) 2010.

Das Mitarbeiterteam


Bürozeiten:

Montag – Donnerstag von 09:00 – 13:00 u. 14:00 – 18.00 Freitags 09:00 – 13.00

Termine können selbstredend über die angegebenen Zeiten hinaus vereinbart werden.

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Dann heißen wir Sie herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungssozietät Raddatz & Partner in Hattingen. Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben sich kurz über unsere Kanzlei und die Tätigkeitsschwerpunkte:

zu informieren und uns (Rechtsanwalt und/oder Steuerberater) zu kontaktieren. Durch die zentrale Lage unserer Räumlichkeiten, direkt in Hattingen, sind wir auch einfach und schnell aus den umliegenden Gemeinden (Essen-Burgaltendorf, Bochum-Linden-Stiepel-Dahlhausen, Sprockhövel, Gevelsberg, Velbert, Witten, Wetter, Herdecke, Ennepetal, Schwelm ) zu erreichen. Freie Parkplätze stehen unseren Mandanten vor Ort zur Verfügung. Eine Wegbeschreibung mit Routenplaner finden Sie hier.

Ihr Team von der Kanzlei Raddatz & Partner.

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