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Rechtsanwalt Kanzlei Zivilrecht Hattingen

• Vertragliche Forderungen und Ansprüche (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, Kündigung), insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften:

• Kaufvertrag (Kaufrecht), insbesondere auch beim “Kauf im Internet” eBay etc.

• Werkvertrag (Werkvertragsrecht), insbesondere bei Schlechtleistungen von Handwerkern

• Mietvertrag (Mietrecht)

• Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Reisevertragsrecht (Urlaub)

• Gesetzliche Forderungen und Ansprüche, insbesondere:

• Schmerzensgeld

• Schadensersatz

• Urheberrecht, insbesondere Abmahnung.

• Zwangsvollstreckungsrecht u. Forderungsmanagement

Pfändung (Lohnpfändung, Kontenpfändung, Sachpfändung)

• gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)

• eidesstattliche Versicherung

Informationen zum allgemeinen Zivilrecht:
Als allgemeines Zivilrecht werden, in Abgrenzung insbesondere zum Familien-, Erb- und Arbeitsrecht,  die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichnet, die für alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte (insbesondere Verträge) gelten. Darüber hinaus enthält das allgemeine Zivilrecht im 8. Abschnitt  des 2. Buches des BGB die wichtigsten Regelungen für die in der Praxis am häufigsten geschlossenen Verträge, wie z.B. den Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Mietvertrag oder den Werkvertrag. Unter das allgemeine Zivilrecht fallen daher insbesondere die folgenden Teilrechtsgebiete:

- Kaufrecht

- Mietrecht

- Werkvertragsrecht

- Reisevertragsrecht

- Darlehnsvertragsrecht

- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Das allgemeine Zivilrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsfrage, ob ein Anspruch entstanden ist (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung, Kündigung, Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beseitigungsansprüche). Ein solcher kann entweder entstehen, weil eine vertragliche Pflicht verletzt worden ist (z.B. Mängel an gekauften, im Internet oder Versandhandel bestellten oder vor Ort hergestellten Sachen; Verzug bei der Abnahme einer Leistung; Verzug bei Zahlungen etc ) oder weil ein gesetzliche Pflichtverletzung begangen wurde (z.B. schuldhaft begangene ärztliche Heilbehandlungsfehler [fehlerhaft durchgeführte Operationen] oder sonstige fahrlässige Körperverletzungen im Rahmen von “Unfällen”).

Letztlich bilden die sog. Sicherungsrechte einen Schwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechte, die den Gläubiger absichern, um insbesondere das Insolvenzrisiko zu mindern (ggf. vorrangige Befriedigung im Insolvenzverfahren; sog. „Insolvenzfestigkeit von Sicherungsrechten“), wie z.B. der häufig anzutreffende vertraglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder das gesetzliche Vermieterpfandrecht.

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