Steuerberater Hattingen | Jahresabschluss Bilanz EÜR

Jahresabschluss Bilanz SteuerberaterZu den Hauptaufgaben der Steuerberatung gehört die Erstellung des Jahresabschlusses. Das Handelsrecht definiert den Begriff Jahresabschluss. Danach besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (sog. doppelte Gewinnermittlung).

Im eigentlichen Sinne müssen lediglich „bilanzierende Steuerpflichtige“ einen Jahreabschluss erstellen. Bilanz bzw. der Vergleich zweier Bilanzen (sog. Betriebsvermögensvergleich) und die Gewinn- und Verlustrechnung dienen der Gewinnermittlung und somit (auch) als Grundlage für die Besteuerung.

Neben dem Jahresabschluss steht die sog. Einnahmenüberschussrechnung kurz (EÜR), als Gewinnermittlungsmethode kleinerer Unternehmen. Diese unterscheidet sich von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Gewinn- und Verlustrechnung dadurch, dass Sie primär eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ist (Geldflussrechnung).

Jahresabschluss: Bilanz

Die Bilanz ist eine Vermögensübersicht in Kontoform. Sie zeigt die Zusammensetzung des Vermögens zu einem bestimmten Stichtag. Der Vergleich zweier Bilanzen ist also nichts anderes als der Vergleich eines Vermögens an zwei verschiedenen Zeitpunkten (sog. Betriebsvermögensvergleich). Sowohl das Handelsrecht, als auch das Steuerrecht stellen eine Vielzahl von Anforderungen an die Erstellung der Bilanz. Erst durch die sog. Jahresabschlussbuchungen wird das Ergebnis der  Buchführung – als eine Art Vorbilanz – zur Handelsbilanz. Diese ist widerum zu einer  Steuerbilanz fortzuentwickeln. Nur noch selten kann eine sog. Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) erstellt werden.

Jahresabschluss: Gewinn- und Verlustrechnung

Das Prinzip der doppelten Buchführung ermöglicht es den betrieblichen Gewinn auf zwei Arten zu emitteln. Einmal durch Betriebsvermögensvergleich und einmal durch Gewinn- und Verlustrechung. Die Ermittlung des Gewinns auf zweifache Art und Weise ist handelsrechtlich und steuerrechtlich zwingend. Während der Betriebsvermögensvergleich eine Zeitpunktrechnung ist, ist die Gewinn- und Verlustrechnung eine Zeitraumrechnung. Sie erfasst sämtliche Geschäftsvorfälle, die das Reinvermögen verändern (Erträge und Aufwendungen) und hat daher einen sehr hohen Erkenntnisgrad.

Jahresabschluss: EÜR

Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen oder Gewinne nicht übersteigen sind nicht verpflichtet Jahresabschlüsse zu erstellen. Sie können (Wahlrecht) ihren Gewinn durch die einfachere Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Oftmals ist hiermit aber auch ein niedrigerer Erkenntniswert verbunden. Sicherlich von Vorteil ist es, dass Gewinne und Verluste im Rahmen der EÜR grundsätzlich erst dann entstehen, wenn ein Zahlungsabfluss bzw. -zufluss vorliegt.

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Sollten Sie Hilfe im Rahmen des Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung, EÜR) benötigen, kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin.