Rechtsanwalt Hattingen Zivilrecht – Anwaltskanzlei Raddatz

 

Häufig wird das (allgemeine) Zivilrecht als Vertragsrecht bezeichnet. Dies greift jedoch ein wenig kurz. Neben den vertraglichen Ansprüchen sind auch die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts.

Vertragliche Ansprüche setzen eine rechtliche Sonderverbindung zwischen Personen voraus, nämlich einen Vertrag, z.B. einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Reisevertrag. Das Zivilrecht regelt die Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, die aus diesem Vertrag resultieren, sowie die Rechtsfolgen bei einer Vertragsverletzung.

Daneben bestehen gesetzliche Anspruchsgrundlagen, die kein besonderes Verhältnis zwischen Personen (i.d.R. einen Vertrag) voraussetzen. Diese gesetzlichen Anspruchsgrundlagen verschaffen einen Anspruch, wenn eine Person eine allgemeine Pflicht, also eine Pflicht die er gegenüber jedermann hat, verletzt und hierdurch ein Schaden entsteht. Dem Geschädigten stehen dann gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Schädiger zu, z.B. bei einem Verkehrsunfall oder einem Hundebiss.

Rechtsanwalt Zivilrecht: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Sehr häufig sind Gegenstand von Zivilrechtsprozessen Schadensersatzansprüche. Der Geschädigte verlangt Kompensation der erlittenen Vermögenseinbußen. Grundsätzlich steht dem Geschädigten dabei ein Anspruch auf Naturalrestitution zu. Das bedeutet, dass der Schädiger den Zustand herzustellen hat, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Häufig tritt an die Stelle des Anspruchs auf Wiederherstelllung des ursprünglichen Zustandes ersatzweise ein Anspruch in Geld, z.B. wenn eine Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre (z.B. sog. wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Verkehrsunfall).

Neben dem Schadensersatz, der erlittene Vermögensschäden ausgleicht, tritt der Anspruch auf Schmerzensgeld. Erlittene Schmerzen können nicht annuliert werden. Schmerzengeld ist daher stets in Geldeswert als billige Entschädigung zu zahlen. Durch Heranziehung vergleichbarer Fälle in sog. Schmerzensgeldtabellen wird in der Praxis die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt. Dennoch sind stets die individuellen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (z.B. Dauer eines Krankenhausaufenthaltes, Folgeschäden etc.).

Rechtsanwalt Zivilrecht: Rücktritt, Kündigung, Widerruf

Wichtige gesetzliche (Gestaltungs-)Rechte sind Rücktritt, Widerruf und Kündigung. Diese Rechte geben einer Vertragspartei die Möglichkeit sich von einem Vertrag einseitig zu lösen, ohne dass die andere Partei sich dagegen zur Wehr setzen könnte. Voraussetzung für die Entstehung eines solchen Rechts ist in der Regel eine vorangegangene Vertragsverletzung der anderen Partei (z.B. Nichtlieferung einer Sache trotz Mahnung oder fortbestehender Mangel nach Reparatur).

Verbraucher sind besonders schutzwürdig und haben „Loslösungsrechte“ auch unabhängig von einer Vertragsverletzung des Vertragspartners, z.B. ein Widerrufsrecht bei „Internetgeschäften“.

Rechtsanwalt Zivilrecht: Gewährleistung

Wähhrend eines bestehenden Vertragsverhältnisses haben beide Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auf die Erfüllung der Vertragspflichten besteht ein wechselseitiger Anspruch. Kommt eine Partei dieser Erfüllungpflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, spricht man von einer Pflichtverletzung. So muss z.B. im Rahmen eines Kaufvertrages der Zustand einer Sache dem vereinbarten Zustand (z.B. neu, nicht gebraucht) entsprechen. Pflichtverletzungen führen zu (Sekundär-)Ansprüchen, wie. z.B. dem Recht auf Nacherfüllung und Minderung.

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Sollten Sie anwaltliche Hilfe im Zivilrecht benötigen, kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Raddatz.

Kosten

Die Kosten einer Erstberatung hat der Gesetzgeber in § 34 RVG geregelt. Für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt betragen die Gebühren höchstens 190,00 €. Weitere Informationen zum Gebührenrecht der Rechtsanwälte erhalten Sie z.B. hier bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Für die Richtigkeit der dortigen Inhalte wird keine Gewähr übernommen) und auf unsereren Unterseiten zur Scheidung, Trennung oder dem Unterhalt.

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Rechtsanwaltskosten zu tragen besteht die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen. Die Freeware PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools PKH-fix kann keinerlei Gewähr übernommen werden) ermöglicht es Ihnen (unverbindlich) zu prüfen, in wie weit Sie berechtigt sind Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das Formular für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe können Sie auf den Servern der Justiz herunterladen (VKH-Formular).