• Abeitsvertrag: Kontrolle; Erstellung; Rechte und Pflichten: Urlaub, Krankheit, Teilzeit, befristeter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Eingruppierung etc.
• Abmahnung
• Kündigung und Kündigungsschutzklage (Abfindung)
• Tarifvertrag (Anwendbarkeit und Reichweite)
Rechtsanwalt Marc Raddatz hat 2010 erfolgreich die Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht i.S.d. § 10 FAO (Nachweis besonderer Kenntnisse) absolviert. @Arbeitgeber: Nutzen Sie den Vorteil von Steuerberatung (Lohn, Buchführung, Bilanz, GuV, EÜR) und Rechtsberatung im Arbeitsrecht “aus einer Hand”.
Infomationen zum Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht wird allgemeinhin als das Schutzrecht der Arbeitnehmer beschrieben. Seine primäre Aufgabe ist es abhängig beschäftigte Personen (Arbeitnehmer) vor willkürlichen Entscheidungen ihres Vertragspartners (Arbeitgeber) zu bewahren. Diesem Auftrag kommt das Arbeitsrecht insbesondere dadurch nach, dass es bestimmte Klauseln (Vertragsinhalte) in Arbeitsverträgen für ungültig erklärt und den Grundsatz der Kündigungsfreiheit zu Gunsten des Arbeitnehmers einschränkt (sog. Individualarbeitsrecht).
Auf der anderen Seite schränken die arbeitnehmerschützenden Vorschriften des Arbeitsrechts die Flexibilität der Unternehmensführung ein. Arbeitgeber tragen das wirtschaftliche Risiko durch zu hohen Lohnaufwand nicht wettbewerbsfähig zu sein. Beratung hat hier insbesondere im Vorfeld, vor Abschluss von Arbeitsverträgen, zu erfolgen.
Um einen Ausgleich zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen herbeizuführen versuchen die sog. Tarifparteien (insbesondere Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände) Tarifverträge auszuhandeln, die sowohl den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeberinteressen entsprechen (sog. kollektives Arbeitsrecht).
Nicht zuletzt dem Arbeitsrecht zumindest im weiten Sinne zuzuordnen ist das Sozialversicherungsrecht (insbesondere Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), welches den Arbeitnehmer vor allzu strengen Härten absichern soll, den Arbeitgeber gleichwohl wirtschaftlich belastet.
